Mieterservice

Hier finden Mieter Ansprechpartner, Formulare und Antworten auf häufige Fragen rund um ihr Mietverhältnis.

Schaden oder Defekt melden

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    Kontaktformular für Mieter

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      Ihr Ansprechpartner für Mieteranliegen

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      Andy Brandt

      Häufige Fragen von Mietern

      Vertrag & Kündigung

      Wie kann ich kündigen?

      Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben erfolgen. Senden Sie sie bitte per Post an unsere Verwaltungsadresse. Beachten Sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.

      Wie lang ist meine Kündigungsfrist?

      Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Die Kündigung muss spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats beim Vermieter beziehungsweise der Verwaltung eingehen, damit dieser Monat noch mitzählt.

      Kann ich zur Verkürzung meines Kündigungszeitraumes einen Nachmieter benennen?

      Grundsätzlich ist das möglich. Ob ein Nachmieter akzeptiert werden kann, hängt von den Voraussetzungen und dem Ablauf im jeweiligen Objekt ab. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Objektbetreuer.

      Kaution & Betriebskosten

      Wann bekomme ich meine Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück?

      In der Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb von drei bis sechs Monaten nach mangelfreier Abnahme. Es kann ein teilweises Zurückbehaltungsrecht bestehen, zum Beispiel für noch nicht abgerechnete Betriebskostenzeiträume.

      Bis wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?

      Die gesetzliche Frist beträgt 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Sie erhalten die Abrechnung automatisch.

      Wie reiche ich eine Mietminderung ein, wenn ein Mangel vorliegt?

      Bitte melden Sie den Mangel zunächst schriftlich per E-Mail oder über den vorgesehenen Meldeweg. Wir prüfen den Sachverhalt und veranlassen die Behebung. Eine Mietminderung kann erst nach ordnungsgemäßer Mängelanzeige und bei nachweislich bestehendem Mangel geprüft werden.

      Mängel, Reparaturen & Notfälle

      Was tun bei einer technischen Störung, zum Beispiel einem Heizungsausfall?

      Während der Bürozeiten wenden Sie sich bitte direkt an unser Büro und schildern Sie das Problem möglichst genau. Tritt die Störung außerhalb der Bürozeiten auf, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Objekthausmeister. Die Telefonnummer finden Sie am Hausaushang im Eingangsbereich Ihres Hauses. Falls weder Verwaltung noch Hausmeister erreichbar sind, nutzen Sie bitte die Kontaktdaten der zuständigen Notdienste, ebenfalls am Hausaushang.

      Wie kann ich ein Problem oder einen Schaden in meiner Wohnung melden?

      Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch. Wenn möglich, senden Sie eine kurze Beschreibung des Problems und ergänzen Sie Fotos. Bitte geben Sie immer Ihre Adresse und Wohnungsnummer an.

      Wie lange dauert es, bis eine Reparatur durchgeführt wird?

      Wir bemühen uns um eine schnelle Bearbeitung. Kleinere Reparaturen werden in der Regel innerhalb weniger Tage erledigt. Bei größeren Arbeiten hängt die Dauer von der Art des Schadens und der Verfügbarkeit von Fachfirmen ab.

      Zahlung, Haustiere & Änderungen

      Wie kann ich meine Miete bezahlen?

      Am einfachsten ist die Zahlung per SEPA-Lastschrift, dann wird die Miete monatlich automatisch eingezogen. Alternativ können Sie per Überweisung zahlen. Die Bankverbindung finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

      Was passiert, wenn ich meine Miete einmal nicht rechtzeitig zahlen kann?

      Bitte informieren Sie uns sofort, sobald absehbar ist, dass sich eine Zahlung verzögert. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Wiederholte oder längere Zahlungsverzögerungen können weitere Schritte nach sich ziehen.

      Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?

      Kleine Haustiere sind in der Regel erlaubt. Für Hunde und Katzen ist meist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Bitte prüfen Sie Ihren Mietvertrag oder kontaktieren Sie uns vor der Anschaffung.

      Wie kann ich meine Kontaktdaten oder Bankverbindung ändern?

      Bitte teilen Sie Änderungen schriftlich per E-Mail oder über den vorgesehenen Meldeweg mit, damit wir Ihre Angaben aktuell halten können.

      Einzug, Auszug, Übergabe & Abnahme

      Was ist der Unterschied zwischen Wohnungsübergabe und Wohnungsabnahme?

      Die Wohnungsübergabe findet beim Einzug statt: Zustand, Zählerstände und Schlüssel werden dokumentiert. Die Wohnungsabnahme erfolgt beim Auszug: Dabei wird geprüft, ob die Wohnung vertragsgemäß zurückgegeben wurde.

      Wann findet die Wohnungsabnahme statt?

      Sobald uns Ihre schriftliche Kündigung vorliegt, vereinbaren wir einen Termin. Dieser findet in der Regel kurz vor oder am letzten Miettag statt und wird rechtzeitig angekündigt.

      Was bedeutet „besenrein“ genau?

      „Besenrein“ bedeutet, dass die Wohnung gefegt und sauber übergeben wird: Böden sind sauber, Oberflächen abgewischt, Bad und Küche hygienisch gereinigt. Eine Grundreinigung oder Renovierung ist nur nötig, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

      Muss ich als Mieter bei der Wohnungsabnahme dabei sein?

      Die Anwesenheit ist empfehlenswert. So können Fragen oder Unstimmigkeiten direkt vor Ort geklärt werden, bevor das Protokoll unterschrieben wird.

      Erhalte ich ein Übergabe- oder Abnahmeprotokoll?

      Ja. Bei Übergabe und Abnahme wird ein Protokoll erstellt. Es enthält unter anderem Zählerstände, Schlüsselanzahl und den Zustand der Wohnung. Sie erhalten das Protokoll anschließend per Post oder per E-Mail.

      Was passiert, wenn bei der Abnahme Mängel festgestellt werden?

      Kleinere Punkte können häufig kurzfristig behoben werden. Bei größeren Abweichungen vom vertragsgemäßen Zustand kann eine Klärung erforderlich sein, bevor die Kaution abschließend abgerechnet wird.