Sonder­eigentums­verwaltung

Die Sondereigentumsverwaltung richtet sich an Eigentümer einzelner Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Wir übernehmen die laufende Betreuung Ihrer vermieteten Einheit und kümmern uns um alle organisatorischen und kaufmännischen Aufgaben rund um das Mietverhältnis.

Für wen ist die Sonder­eigentums­verwaltung geeignet

  • Eigentümer einzelner Eigentumswohnungen
  • Kapitalanleger, die ihre Wohnung vermietet haben
  • Eigentümer, die nicht vor Ort sind
  • Eigentümer, die den Kontakt mit Mietern und Dienstleistern nicht selbst übernehmen möchten

Leistungen der
Sonder­eigentums­verwaltung

Allgemeine Verwaltung

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen im Rahmen der Verwaltung
  • Organisation von Wohnungsübergaben und -abnahmen mit Protokoll
  • Überwachung der Mieteingänge einschließlich Mahnwesen
  • Ansprechpartner für Mieter bei laufenden Anliegen
  • Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Mietinteressenten in Abstimmung mit dem Eigentümer

Kaufmännische Verwaltung

  • Einrichtung und Verwaltung eines objektbezogenen Kontos
  • Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung für den Mieter
  • Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen auf Grundlage der Abrechnung
  • Jährliche Übersicht über Einnahmen und Ausgaben der Wohnung
  • Verwaltung der Mietkautionen

Technische Verwaltung

  • Koordination und Überwachung von Reparaturen innerhalb der Wohnung
  • Abstimmung mit Handwerkern und Dienstleistern
  • Abwicklung von Schadens- und Versicherungsfällen
  • Begleitung von Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Weitervermietung

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Erstgespräch und Sichtung der Unterlagen zur Wohnung
  2. Klärung von Zuständigkeiten und Kommunikationswegen
  3. Übernahme der laufenden Betreuung von Mieter und Wohnung
  4. Regelmäßige Information des Eigentümers zu Einnahmen, Ausgaben und Maßnahmen

Vorteile für Eigentümer

  • Entlastung im laufenden Kontakt mit Mietern
  • Strukturierte Organisation von Abrechnung, Kaution und Zahlungen
  • Koordinierte Abwicklung von Reparaturen und Schäden
  • Transparente Übersicht über die wirtschaftliche Situation der Wohnung

Abgrenzung zur WEG- und Miethausverwaltung

Die Sondereigentumsverwaltung betrifft ausschließlich Ihre einzelne Wohnung.

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (z. B. Dach, Treppenhaus, Außenanlagen) erfolgt durch die WEG-Verwaltung der gesamten Eigentümergemeinschaft.

Bei Mehrfamilienhäusern, die vollständig einem Eigentümer gehören, spricht man dagegen von Miethausverwaltung.

Häufige Fragen zur Sonder­eigentums­verwaltung

Was ist Sondereigentumsverwaltung?

Die Sondereigentumsverwaltung betrifft die laufende Betreuung einer einzelnen vermieteten Eigentumswohnung. Wir kümmern uns um organisatorische, kaufmännische und technische Themen rund um das Mietverhältnis und die Wohnung.

Was passiert, wenn ein Mieter nicht zahlt?

Wir übernehmen das Mahnwesen und stimmen das weitere Vorgehen mit dem Eigentümer ab, sobald es notwendig wird. Ziel ist ein nachvollziehbarer und zügiger Ablauf.

Wie erfolgt die Nebenkostenabrechnung?

Wir erstellen jährlich eine Betriebskostenabrechnung auf Basis der umlagefähigen Kosten und Verbrauchsdaten. Die Abrechnung geht dem Mieter schriftlich zu und Vorauszahlungen werden bei Bedarf angepasst.

Wie oft erhalte ich Abrechnungen oder Informationen?

Sie erhalten die jährlichen Abrechnungen. Bei wichtigen Themen informieren wir Sie zeitnah. Auf Wunsch können zusätzliche Updates vereinbart werden.

Sonder­eigentums­verwaltung anfragen


Sie möchten die Verwaltung Ihrer vermieteten Eigentumswohnung in professionelle Hände geben.

Wir beraten Sie persönlich zu den nächsten Schritten und prüfen gemeinsam, wie eine Zusammenarbeit aussehen kann.