WEG-Verwaltung


Wir übernehmen die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften mit klaren Zuständigkeiten, transparenten Abläufen und nachvollziehbarer Abrechnung. Ziel ist eine verlässliche Organisation der Gemeinschaft und der langfristige Werterhalt der Immobilie.


Was WEG-Verwaltung bei uns bedeutet

In einer WEG laufen kaufmännische, organisatorische und technische Aufgaben zusammen. Wir koordinieren die laufende Verwaltung, bereiten Entscheidungen der Eigentümer vor und setzen Beschlüsse im Rahmen unserer Aufgaben als Verwalter um.

Leistungen der WEG-Verwaltung

Allgemeine Verwaltung

  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Erstellung und Versand der Protokolle
  • Führung der Beschlusssammlung
  • Laufende Abstimmung und Kontrolle von Versicherungen und Versorgern
  • Umsetzung der Hausordnung auf Grundlage der Beschlüsse der Gemeinschaft

Kaufmännische Verwaltung

  • Einrichtung und Betreuung eines objektbezogenen WEG-Kontos und Rücklagenkontos
  • Jährliche WEG-Abrechnung mit Vermögensübersicht und Einzelabrechnungen
  • Überwachung der Hausgeldzahlungen einschließlich Mahnwesen
  • Ausweis haushaltsnaher Dienstleistungen in der Abrechnung
  • Objektbezogene Saldenlisten und transparente Kontenübersicht

Technische Verwaltung

  • Regelmäßige Objektkontrollen zur Überwachung des Objektzustands
  • Koordination und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Beauftragung und Überwachung von Handwerkerleistungen
  • Abwicklung von Schadensfällen und Versicherungsfällen
  • Planung und Begleitung von Sanierungsvorhaben

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Erstgespräch und Sichtung der Objektunterlagen
  2. Klärung der Ausgangslage und der Erwartungen der Gemeinschaft
  3. Übernahme der Verwaltung und Aufbau klarer Kommunikationswege
  4. Laufende Betreuung mit regelmäßiger Transparenz zu Zahlen, Maßnahmen und Beschlüssen

Vorteile für die Eigentümergemeinschaft

  • Klare Zuständigkeiten und feste Ansprechpartner
  • Strukturierte Organisation der Gemeinschaft und der Beschlussumsetzung
  • Nachvollziehbare Abrechnung und transparente Kontenführung
  • Regelmäßige Objektkontrollen und koordinierte Instandhaltung
  • Entlastung des Verwaltungsbeirats durch klare Prozesse

Themen in der WEG

  • Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Versammlung
  • Instandhaltung, Modernisierung und Sanierungsplanung
  • Rücklagenbildung und Wirtschaftsplan
  • Versicherungsschäden und Reparaturen
  • Abstimmung mit Eigentümern, Beirat, Dienstleistern und Versorgern

Häufige Fragen zur WEG-Verwaltung

Wie oft werden Eigentümerversammlungen durchgeführt?

Mindestens einmal jährlich findet eine ordentliche Eigentümerversammlung statt. Bei Bedarf können außerordentliche Versammlungen einberufen werden, zum Beispiel bei dringenden Entscheidungen oder größeren Maßnahmen.

Bieten Sie digitale Eigentümerversammlungen an?

Ja, die jährliche oder auch zusätzliche Eigentümerversammlung kann bei Bedarf digital durchgeführt werden. Eine Teilnahme vor Ort ist weiterhin möglich.

Wie läuft die Eigentümerversammlung ab?

Wir laden mindestens einmal jährlich zur Eigentümerversammlung ein. Dort informieren wir über die wirtschaftliche Lage, geplante Maßnahmen und es werden Beschlüsse gefasst. Protokolle werden im Anschluss bereitgestellt.

Wer entscheidet über größere Sanierungen oder Reparaturen?

Bei der WEG-Verwaltung entscheidet die Eigentümerversammlung über größere Investitionen. Wir bereiten die Entscheidungsgrundlagen vor und setzen die Beschlüsse im Rahmen der Verwaltung um.

Wie werden Instandhaltungen und Reparaturen organisiert?

Wir prüfen die Notwendigkeit der Maßnahme, holen bei Bedarf Angebote ein und koordinieren die Umsetzung. Bei größeren Maßnahmen erfolgt eine Abstimmung und Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft.

Wie erfolgt die Abrechnung in der WEG?

Die Abrechnung erfolgt jährlich. Eigentümer erhalten eine Gesamt- und Hausgeldabrechnung mit den relevanten Übersichten und Einzelabrechnungen. Die genaue Zustellung erfolgt schriftlich beziehungsweise nach den vereinbarten Kommunikationswegen.

Wie kann ich als Eigentümer Unterlagen einsehen?

Eigentümer erhalten auf Wunsch Einsicht in relevante Unterlagen. Bitte wenden Sie sich an die Verwaltung, damit wir den passenden Weg der Einsichtnahme abstimmen können.

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